für eine Behandlung ohne ärztliches Rezept stehe ich Ihnen als Heilpraktikerin zur Verfügung | sprechen Sie mich gerne an.
Meine Leistungsabrechnung findet dann nach der aktuellen GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) statt. Die von mir gestellte Rechnung können Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung | Privaten Zusatzversicherung einreichen. Je nach Ihren Vertragsbedingungen kann eine Erstattung stattfinden. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Versicherung!