für eine Behandlung ohne ärztliches Rezept stehe ich Ihnen als Heilpraktikerin zur Verfügung | sprechen Sie mich gerne an.

Meine Leistungsabrechnung findet dann nach Gebührenordnung der Heilpraktiker statt | die Rechnungen können bei Ihrer Privaten Krankenversicherung und Privaten Zusatzversicherung eingereicht werden. Eine Erstattung findet in unterschiedlicher Höhe statt, je nach Ihren Vertragsbedingungen.